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Neue Fenster und Türen von der Steuer absetzen.

perfecta Fenster: Steuervorteile Modernisierung

So unterstützt Sie der Staat bei der Modernisierung Ihres Hauses.

Neue Fenster und Türen bringen nicht nur mehr Lebensqualität in die eigenen vier Wände. Sie leisten auch einen Beitrag zum Energiesparen und damit zum Klimaschutz, wenn der Einbau die Wärmedämmung des Hauses erhöht. Daher unterstützt der Staat entsprechende Modernisierungsmaßnahmen, wie neue Fenstern und Türen, durch eine finanzielle Förderung:

Für bis zu 20 Prozent der Aufwendungen gibt es einen Zuschuss, den man sich nicht entgehen lassen sollte.

Am einfachsten profitiert man von der Förderung, wenn man die Sanierungskosten für Fenster und Türen in der Steuererklärung angibt. Diese werden dann insgesamt mit 20 Prozent über 3 Jahre verteilt, abgesetzt. Zudem entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen für den Energieberater, da dieser nicht wie bei der staatlichen Förderung durch die BAfA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bestellt werden muss.

Um den Steuerabzug zu ermöglich müssen folgende Voraussetzungen und technische Anforderungen gegeben sein: 

  • Haus / Wohnung ist älter als 10 Jahre 
  • Haus / Wohnung wird vom Eigentümer selbst bewohnt 
  • Ausführung durch Fachunternehmen 
  • Fachunternehmererklärung und Uw-Wert-Berechnung bei Steuererklärung beilegen
  • technische Anforderungen wie bei der BAfA-Förderung

Hier ein Beispiel:

Für den Einbau neuer Fenster mit einer 3-fach Verglasung zu Kosten in Höhe von 10.000 Euro gewährt der Staat eine Steuer-Ersparnis von 20 Prozent – also 2.000 Euro.

Für die Förderung ist es dabei egal, ob mehrere Modernisierungsmaßnahmen gleichzeitig oder zeitlich nacheinander durchgeführt werden. Beide Varianten können steuerlich abgesetzt werden. Es gilt allerdings eine Investitionsobergrenze von insgesamt 200.000 Euro und je Einzelmaßnahme werden maximal 40.000 Euro berücksichtigt.

Die Aufwendungen können verteilt über drei Jahre mit der Steuererklärung geltend gemacht werden: Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im darauffolgenden Kalender werden bis zu 7 Prozent der Aufwendungen steuerlich berücksichtigt – also jeweils maximal 14.000 Euro. Im anschließenden dritten Jahr sind es dann noch einmal bis zu 6 Prozent und damit maximal 12.000 Euro.

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