Neue Fenster und Türen von der Steuer absetzen
So unterstützt Sie der Staat bei der Modernisierung Ihres Hauses.
Neue Fenster und Türen bringen nicht nur mehr Lebensqualität in die eigenen vier Wände. Sie leisten auch einen Beitrag zum Energiesparen und damit zum Klimaschutz, wenn der Einbau die Wärmedämmung des Hauses erhöht. Daher unterstützt der Staat entsprechende Modernisierungsmaßnahmen, wie neue Fenstern und Türen, durch eine finanzielle Förderung:
Fenster, Türen – und mehr: Das Gesamtpaket zählt
Neben neuen Fenstern und Türen zählen auch andere Maßnahmen zur energetischen Sanierung – wie die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken. Alle diese Arbeiten können steuerlich abgesetzt werden und ergänzen sich ideal: Wer mehrere dieser Modernisierungsmaßnahmen verbindet, schöpft das volle Einsparpotenzial aus. Das senkt nicht nur die laufenden Energiekosten deutlich, sondern reduziert auch die Steuerlast spürbar.
Ob Fenstertausch, neue Haustür oder die Dämmung der Fassade: Es lohnt sich, bei der Planung das große Ganze im Blick zu behalten und ein umfassendes Sanierungskonzept zu erstellen.
KfW oder BAFA – Welche Förderung passt zu Ihrem Fensterprojekt?
Wer neue Fenster oder Türen plant, hat die Wahl zwischen zwei großen Fördertöpfen: der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Beide setzen sich für energieeffiziente Sanierungen ein – doch die Angebote unterscheiden sich.
Fördermöglichkeiten im Überblick:
- KfW: Die KfW vergibt günstige Kredite sowie Investitionszuschüsse, wenn Sie beim Austausch von Fenstern bestimmte energetische Vorgaben erfüllen. Voraussetzung ist meist, dass ein Energieberater die geplante Maßnahme begleitet und bestätigt, dass alle Werte eingehalten werden.
- BAFA: Beim BAFA sind direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen möglich – zum Beispiel, wenn Sie einzelne Fenster oder auch Haustüren austauschen. Hier ist entscheidend, dass die neuen Fenster einen bestimmten U-Wert (Wärmedämmwert) nicht überschreiten und der Einbau von einem Fachbetrieb übernommen wird.
Was ist für Sie die bessere Wahl?
Wer eine umfassende Sanierung plant und ohnehin mehrere Maßnahmen kombiniert, findet bei der KfW attraktive Kreditmöglichkeiten inklusive Beratung. Wer hingegen gezielt einzelne Fenster oder Türen austauscht, kann über das BAFA oft schneller und unkomplizierter einen Zuschuss erhalten.
Beide Wege führen am Ende zu mehr Komfort, niedrigeren Heizkosten und einer spürbaren Wertsteigerung Ihres Hauses.
Für bis zu 20 Prozent der Aufwendungen gibt es einen Zuschuss, den man sich nicht entgehen lassen sollte.
Kostenlose Beratung für Ihren Zuschuss
Am einfachsten profitiert man von der Förderung, wenn man die Sanierungskosten für Fenster und Türen in der Steuererklärung angibt. Diese werden dann insgesamt mit 20 Prozent über 3 Jahre verteilt, abgesetzt. Zudem entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen für den Energieberater, da dieser nicht wie bei der staatlichen Förderung durch die BAfA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bestellt werden muss.
Ausschluss von Doppelförderungen: Was bedeutet das beim Fenstertausch?
Wer neue Fenster einbaut, möchte natürlich die bestmögliche Förderung sichern. Allerdings gilt beim Steuerbonus ein klarer Grundsatz: Doppeltes Abkassieren ist nicht erlaubt. Das heißt, man kann entweder von der steuerlichen Förderung profitieren oder Zuschüsse beziehungsweise zinsgünstige Darlehen über Programme wie die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragen – beides zusammen geht nicht.
Wichtig zu wissen:
- Wenn Sie für Ihre neuen Fenster bereits eine Förderung – zum Beispiel von der KfW oder dem BAFA – erhalten, können Sie dieselben Kosten nicht zusätzlich steuerlich absetzen.
- Auch wer den Handwerkerbonus nutzt, kann für diese Leistungen keine weitere Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Deshalb lohnt es sich, die verschiedenen Fördermöglichkeiten vorab gegenüberzustellen. Manchmal ergibt sich durch einen Zuschuss vom BAFA oder ein KfW-Darlehen eine höhere Entlastung als durch den Steuerbonus. Ein kurzer Vergleich spart hier schnell bares Geld.
Steuerbonus oder Förderung – eine Entscheidung
Wichtig zu wissen: Eine Kombination aus Steuerermäßigung und staatlicher Förderung – beispielsweise durch KfW oder BAfA – ist leider ausgeschlossen. Sie müssen sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden.
Das heißt konkret:
- Wer bereits einen steuerlichen Vorteil für den Fenstertausch in Anspruch nimmt, kann für dieselbe Maßnahme keine Zuschüsse oder Förderkredite aus öffentlichen Programmen erhalten.
- Auch geförderte Darlehen, steuerfreie Zuschüsse oder die Absetzung als Handwerkerleistung schließen sich mit dem Steuerbonus gegenseitig aus.
Kurz gesagt: Entweder Sie wählen den Steuerbonus oder eine öffentliche Förderung – beides zusammen ist nicht möglich.
Um den Steuerabzug zu ermöglich müssen folgende Voraussetzungen und technische Anforderungen gegeben sein:
- Haus / Wohnung ist älter als 10 Jahre
- Haus / Wohnung wird vom Eigentümer selbst bewohnt
- Ausführung durch Fachunternehmen
- Fachunternehmererklärung und Uw-Wert-Berechnung bei Steuererklärung beilegen
- technische Anforderungen wie bei der BAfA-Förderung
Wichtige technische Anforderungen für die steuerliche Förderung
Damit neue Fenster und Türen tatsächlich steuerlich absetzbar sind, müssen sie bestimmte energetische Vorgaben erfüllen. Besonders relevant ist hierbei der sogenannte U-Wert, der den Wärmedurchgang beschreibt – je niedriger, desto besser ist die Dämmwirkung:
- Fenster: Für die Steuerermäßigung müssen die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen.
- Balkon- und Terrassentüren: Hier gelten spezielle Anforderungen, vor allem wenn sie barrierefrei oder besonders sicher ausgeführt sind. In diesen Fällen ist ein U-Wert von 1,1 W/m²K oder besser notwendig.
- Außentüren (z. B. Haustüren): Der maximal zulässige U-Wert liegt bei 1,3 W/m²K.
Nur wenn diese technischen Vorgaben erfüllt sind und die entsprechenden Nachweise (z. B. Fachunternehmererklärung sowie Uw-Wert-Berechnung) Ihrer Steuererklärung beigelegt werden, können Sie von der steuerlichen Förderung profitieren.
Schritt-für-Schritt: So geben Sie Ihre Fensterkosten richtig in der Steuererklärung an
Damit der Steuerbonus für neue Fenster oder Türen auch tatsächlich beim Finanzamt ankommt, sind einige Formalien zu beachten. Keine Sorge – mit der folgenden Checkliste behalten Sie den Überblick:
- Rechnungen und Zahlungsbelege
Die Kosten für den Einbau neuer Fenster müssen per Überweisung oder unbarer Zahlung beglichen werden. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an, daher unbedingt Überweisungsbelege oder Kontoauszüge aufbewahren. - Fachunternehmererklärung und Nachweise
Lassen Sie sich von der ausführenden Firma eine sogenannte Fachunternehmererklärung ausstellen und den Uw-Wert der eingebauten Fenster bestätigen. Beide Nachweise sind wichtige Anhänge für Ihre Steuerunterlagen. - Anlage Energetische Maßnahmen
Für die Geltendmachung in der Steuererklärung benötigen Sie die ausgefüllte Anlage „Energetische Maßnahmen“. Diese fügen Sie Ihrer jährlichen Steuererklärung bei. - Eigennutzung und Baujahr nachweisen
Ihr selbstgenutztes Haus oder Wohnung muss älter als 10 Jahre sein. Halten Sie dafür beispielsweise den Grundbuchauszug oder andere geeignete Unterlagen bereit. - Energieberater (optional)
Nur wenn Sie zusätzliche Maßnahmen mit einem Energieberater durchführen, sollte dieser die passenden BAFA- oder KfW-Qualifikationen nachweisen können, falls dessen Leistungen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden sollen.
Mit dieser Vorbereitung klappt die steuerliche Anerkennung Ihrer Modernisierungskosten reibungslos.
Tipps zur optimalen Steuerersparnis
Wer beim Austausch von Fenstern und Türen oder anderen energetischen Sanierungsmaßnahmen das Maximum an Steuerersparnis herausholen möchte, sollte auf ein paar wichtige Details achten. Hier kommt es nicht nur auf die richtige Planung an, sondern auch darauf, die steuerlichen Vorgaben optimal zu nutzen.
- Maßnahmen clever verteilen: Da die steuerliche Förderung auf mehrere Jahre gestreckt wird, lohnt es sich, größere Projekte zu planen oder einzelne Maßnahmen gezielt zu verteilen. So kann der Steuervorteil über mehrere Jahre genutzt und die Höchstförderbeträge voll ausgeschöpft werden.
- Zeitpunkt beachten: Beginnen Sie größere Sanierungsmaßnahmen am besten so, dass die Aufwendungen sich sinnvoll auf drei Steuerjahre verteilen lassen. Wer etwa den Fenstertausch und eine zusätzliche Dämmmaßnahme auf verschiedene Jahre legt, kann steuerlich oft mehr geltend machen.
- Fachgerechte Ausführung sichern: Wichtig ist, stets auf ein qualifiziertes Fachunternehmen zu setzen, das alle vorgeschriebenen Nachweise wie die Fachunternehmererklärung sowie Berechnungen zum Uw-Wert mitliefert. Fehlen diese Nachweise, erkennt das Finanzamt die Kosten meist nicht an.
- Genaue Dokumentation: Alle Rechnungen sollten vollständig und korrekt sein – ohne Schwarzarbeit und immer mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Auch Zahlungsnachweise, am besten per Überweisung, sollten Sie aufbewahren.
Mit einer guten Vorbereitung und Beratung lässt sich das volle Potenzial der steuerlichen Förderung ausschöpfen und bares Geld sparen.
Unterschiede bei Fenstern und Türen – Was ist steuerlich zu beachten?
Nicht nur klassische Fenster, sondern auch verschiedene Türen wie Balkon- und Terrassentüren können Sie in der Steuer angeben. Allerdings gibt es hierbei unterschiedliche technische Vorgaben (s.o.). Achten Sie also bei der Planung darauf, dass die jeweiligen Türen und Fenster die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie von der steuerlichen Förderung auch tatsächlich profitieren.
Einreichung der Belege und Nachweise bei der Steuer
Für den Steuerabzug müssen Sie alle relevanten Belege sorgfältig aufbewahren und zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Dazu zählt vor allem die sogenannte „Anlage Energetische Maßnahmen“, die Sie Ihrer Steuererklärung beilegen.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Die Fachunternehmererklärung, in der alle durchgeführten Maßnahmen bestätigt werden, inklusive der erreichten energetischen Werte (z.B. Uw-Wert-Berechnung bei Fenstern).
- Ein Nachweis, dass die Immobilie bereits älter als 10 Jahre ist, zum Beispiel in Form eines Grundbuchauszugs oder einer Bauakte.
- Rechnungen und Zahlungsnachweise, die den Einbau durch ein Fachunternehmen dokumentieren.
Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind – das erleichtert die Bearbeitung durch das Finanzamt erheblich und verhindert unnötige Rückfragen.
So weisen Sie Rechnungen und Zahlungen korrekt nach
Für die steuerliche Anerkennung müssen Sie darauf achten, dass sämtliche Zahlungen für die Modernisierungsmaßnahmen per Überweisung oder anderen unbaren Zahlungsmethoden erfolgen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Bewahren Sie am besten alle entsprechenden Kontoauszüge oder Überweisungsbelege sorgfältig auf, da diese zusammen mit den Rechnungen bei Bedarf eingereicht werden müssen. Nur so kann das Finanzamt die ordnungsgemäße Abwicklung der Zahlung nachvollziehen und die steuerliche Förderung gewähren.
Warum ist die Trennung von Material- und Arbeitskosten wichtig?
Bei der steuerlichen Absetzung von Fenster- und Türmodernisierungen gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten: Auf Ihren Handwerkerrechnungen sollten die Kosten für Material und Arbeit klar getrennt ausgewiesen sein. Das hat einen einfachen Grund: Nur die Arbeitskosten inkl. Mehrwertsteuer können Sie steuerlich geltend machen – die Materialkosten bleiben leider außen vor.
Achten Sie daher immer darauf, dass der Handwerksbetrieb die beiden Kostenarten einzeln auflistet. So lässt sich später problemlos nachweisen, welcher Anteil tatsächlich abgesetzt werden darf. Falls die Trennung auf der Rechnung nicht eindeutig ist, lohnt sich eine Nachfrage beim Fachbetrieb – so gehen Sie auf Nummer sicher und verschenken kein Sparpotenzial bei der Steuer.11
Welche Sanierungsmaßnahmen sind außerdem steuerlich absetzbar?
Nicht nur der Austausch von Fenstern und Türen eröffnet steuerliche Vorteile – auch weitere energetische Modernisierungsmaßnahmen werden anerkannt. Im Rahmen einer energetischen Sanierung können Sie folgende Investitionen geltend machen:
- Heizungstausch: Der Austausch alter Heizungen gegen effiziente, moderne Anlagentechnik (wie etwa Wärmepumpen oder Brennwertkessel) kann ebenso angerechnet werden.
- Wärmedämmung: Ob Fassade, Dach, Kellerdecke oder oberste Geschossdecke – eine verbesserte Dämmung schützt vor Energieverlust und spart bares Geld.
- Erneuerung und Einbau von Lüftungsanlagen: Moderne Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung verbessern das Raumklima und helfen beim Energiesparen.
- Energetische Baubegleitung und Fachplanung: Die Kosten für eine energetische Fachplanung oder Baubegleitung durch Experten können sogar zu 50 Prozent direkt im Jahr der Investition abgesetzt werden – hier entfällt die zeitliche Verteilung.
Somit ist es sinnvoll, bei einer geplanten Sanierung alle infrage kommenden Maßnahmen – von der Heizungsanlage über die Dämmung bis hin zum Fenstertausch – gleich mitzudenken. Wer verschiedene Maßnahmen geschickt kombiniert, schöpft das volle Potenzial der steuerlichen Förderung aus und macht das Haus nachhaltig fit für die Zukunft.
Digitale Systeme: Auch smart sparen und Steuervorteil sichern
Nicht nur klassische Maßnahmen wie neue Fenster und Türen sind begünstigt – auch die Digitalisierung hält Einzug in die energetische Sanierung. Bestimmte digitale Systeme, die helfen, Heizung und Stromverbrauch effizienter zu steuern, sind ebenfalls förderfähig.
Zu den relevanten, absetzbaren Technologien zählen zum Beispiel:
- elektronische Heizkörper- oder Raumthermostate
- intelligente Steuerungen für Heizungen und Lüftungen
- smarte Sensoren zur Messung von Raumtemperatur oder Luftqualität
- Präsenz- und Bewegungsmelder zur bedarfsgerechten Steuerung der Heizleistung
Mit diesen Systemen behalten Sie nicht nur die Kontrolle über Ihren Energieverbrauch und Ihre Kosten, sondern profitieren gleichzeitig von der steuerlichen Förderung: Auch hier können bis zu 20 Prozent der Kosten angesetzt werden.
Hier ein Beispiel:
Für den Einbau neuer Fenster mit einer 3-fach Verglasung zu Kosten in Höhe von 10.000 Euro gewährt der Staat eine Steuer-Ersparnis von 20 Prozent – also 2.000 Euro.
Diese Steuerermäßigung gilt für energetische Maßnahmen, die ab dem 31. Dezember 2019 umgesetzt wurden. Besonders attraktiv: Die Ersparnis wird direkt von Ihrer zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen, nicht etwa nur vom zu versteuernden Einkommen. Der Gesamtbetrag der Steuervergünstigung verteilt sich dabei auf drei Jahre. Das heißt, Sie profitieren über einen längeren Zeitraum und entlasten Ihr Budget Jahr für Jahr.
Wichtig zu wissen: Die Berechnung der Steuerersparnis bezieht sich auf die Gesamtkosten der Maßnahme, abzüglich eventueller nicht förderfähiger Ausgaben – dazu zählt zum Beispiel die Hälfte der Kosten für einen Energieberater. So bleibt die Steuerentlastung transparent und planbar.
Warum der Zeitpunkt der Sanierung entscheidend sein kann
Wann Sie Ihre energetische Sanierung durchführen, spielt für die steuerlichen Vorteile eine wichtige Rolle. Wird die Maßnahme geschickt im richtigen Jahr eingeplant, können Sie Ihre Ausgaben so in der Steuererklärung platzieren, dass sich der maximale Spareffekt ergibt.
Gerade zum Jahreswechsel kann es lohnend sein: Liegen größere Renovierungskosten vor, lässt sich mit einer präzisen Planung eine optimale Steuerersparnis erzielen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie weitere staatliche Förderungen oder spezielle Anreize – etwa zur CO₂-Reduktion – in Anspruch nehmen möchten.
Kurz gesagt: Wer bei der Terminwahl clever vorgeht, kann von noch höheren Steuervergünstigungen profitieren.
Welche weiteren Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?
Natürlich lassen sich neben dem Austausch der Fenster noch zahlreiche weitere energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise:
- Die Dämmung von Außenwänden und Decken, um den Wärmeverlust zu verringern.
- Der Einbau beziehungsweise Austausch moderner Heizungsanlagen wie Wärmepumpen oder effizienter Gas-Brennwertkessel.
- Die nachträgliche Isolierung von Dachflächen.
- Das Nachrüsten oder Erneuern von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Wer noch einen Schritt weitergehen möchte: Auch eine energetische Baubegleitung oder eine professionelle Fachplanung werden vom Staat unterstützt und können sogar zu 50 Prozent steuerlich abgesetzt werden – und zwar direkt, ohne über mehrere Jahre verteilt zu werden. Es lohnt sich also, bei geplanten Sanierungen das volle Potenzial der steuerlichen Vergünstigungen auszuschöpfen und sich vorab gründlich beraten zu lassen.
Für die Förderung ist es dabei egal, ob mehrere Modernisierungsmaßnahmen gleichzeitig oder zeitlich nacheinander durchgeführt werden. Beide Varianten können steuerlich abgesetzt werden. Es gilt allerdings eine Investitionsobergrenze von insgesamt 200.000 Euro und je Einzelmaßnahme werden maximal 30.000 Euro berücksichtigt.
Die Aufwendungen können verteilt über drei Jahre mit der Steuererklärung geltend gemacht werden: Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im darauffolgenden Kalender werden bis zu 7 Prozent der Aufwendungen steuerlich berücksichtigt – also jeweils maximal 14.000 Euro. Im anschließenden dritten Jahr sind es dann noch einmal bis zu 6 Prozent und damit maximal 12.000 Euro.
Steuerliche Absetzbarkeit digitaler Systeme zur Energieoptimierung
Doch nicht nur neue Fenster und Türen lohnen sich aus steuerlicher Sicht: Auch digitale Systeme, die Ihre Heizung, Lüftung oder Ihren Stromverbrauch intelligenter steuern, können von der steuerlichen Förderung profitieren. Hierzu zählen beispielsweise smarte Heizkörperthermostate, Raum- und Luftqualitätssensoren oder intelligente Steuerungen, die den Energieverbrauch automatisch anpassen.
Für diese Technologien gilt ebenfalls: Bis zu 20 Prozent der Kosten können über drei Jahre im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden.
Typische Systeme, die gefördert werden, sind:
- Elektronische Thermostate für Heizkörper
- Raumthermostate zur Einzelraumregelung
- Sensoren für Luftqualität oder Anwesenheit
- Smarte Heizungssteuerungen, die durch gezieltes Regeln helfen, Heizkosten zu reduzieren
Neben dem finanziellen Vorteil bringen diese modernen Helfer auch mehr Überblick und Kontrolle über Ihren Energieverbrauch. Das schont nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern trägt auch einen wichtigen Teil zum Klimaschutz bei.
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