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Finanzieller Zuschuss für Modernisierungen.

Wer sein Haus mit neuen Fenstern und Türen modernisieren möchte, kann zusätzliches Fördergeld vom Staat bekommen. Wir erklären Ihnen, wie Sie 15 Prozent Zuschuss nutzen können. 

Die energetische Sanierung von Gebäuden leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Daher unterstützt der Staat Eigentümer von Häusern und Wohnungen finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen, die den Energieverbrauch ihrer Immobilie senken.

Wir stellen Ihnen die Fördermöglichkeiten vor, die Sie für einen Austausch von alten Fenstern und Türen nutzen können:

A) BAfA-Investitionszuschuss (BEG EM - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen)

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) kann ein Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden. Dazu zählt die Renovierung/Erneuerung einzelner Bauelemente, wie beispielsweise Fenster, Haus-, oder Balkontüren. Sind die Anforderungen erfüllt, erhalten Sie als Eigenheimbesitzer ab einem Brutto-Rechnungsbetrag von 2.000 EUR und bis zu einem Rechnungsbetrag von 60.000 EUR einen Zuschuss von jeweils 15% des Rechnungsbetrages. Konkret heißt das: Sie erhalten je nach Höhe der Rechnung mindestens 300 EUR und maximal 9.000 EUR. Für die Antragsstellung wird ein Energieberater benötigt, den Antrag stellen Sie im Anschluss direkt an das BAfA.

Bei der Beantragung von Fördermitteln für die jeweilige Sanierungsmaßnahme sind auch der Dämmwert und die Beschaffenheit des umgebenden Mauerwerks ein Kriterium. Ein unabhängiger Energieberater muss dabei sowohl die Dämmwerte der Fenster und Türen als auch die des anschließenden Mauerwerks bestätigen.

Für die Beantragung der unterschiedlichen Fördervarianten müssen bestimmte Wärmedämmwerte und Anforderungen eingehalten werden. In der Übersicht sind dies (klicken um Abbildung zu vergrößern):

B) Abzug von der Einkommensteuer

Bei dieser Variante können Sie Ihre verauslagten Kosten für eine Fenster- und Türenrenovierung über drei Jahre bei Ihrer Einkommenssteuererklärung anteilig abziehen. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag. Die Details und Rahmenbedingungen bitte in diesem Fall mit Ihrem Steuerberater klären. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Die unterschiedlichen Fördervarianten im Vergleich:


Wir beraten Sie gerne persönlich zum Thema BAfA-Zuschuss und begleiten Ihren Zuschuss-Antrag mit ausgewählten Energieberatern. 

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Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Stand: 08/22

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