Wer sein Haus mit neuen Fenstern und Türen modernisieren möchte, kann zusätzliches Fördergeld vom Staat bekommen. Wir erklären Ihnen, wie Sie 20 Prozent Zuschuss nutzen können.
Ende 2019 hat die Bundesregierung das sogenannte Klimapaket verabschiedet, das einen Beitrag für mehr Klimaschutz leisten soll. Hintergrund: Die Energiekosten steigen, die Umweltbelastung wächst. Durch das Klimapaket unterstützt die Bundesregierung Eigentümer von Häusern und Wohnungen finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen, die den Energieverbrauch ihrer Immobilie senken und somit die Umwelt schonen.
Die Voraussetzungen für eine Beantragung*
Für die Beantragung der unterschiedlichen Fördervarianten müssen bestimmte Wärmedämmwerte und Anforderungen eingehalten werden. In der Übersicht sind dies (klicken um Abbildung zu vergrößern):
Bei der Beantragung von Fördermitteln für die jeweilige Sanierungsmaßnahme sind auch der Dämmwert und die Beschaffenheit des umgebenden Mauerwerks ein Kriterium. Ein unabhängiger Energieberater muss dabei sowohl die Dämmwerte der Fenster und Türen als auch die des anschließenden Mauerwerks bestätigen.
Die unterschiedlichen Fördervarianten im Vergleich*
Für die Durchführung einer Einzelmaßnahme kommen drei Fördervarianten von der KfW in Frage: der KfW-Investitonszuschuss, der KfW-Kredit und der steuerliche Abzug. Wir haben die drei Fördervarianten für Sie verglichen (klicken um Abbildung zu vergrößern):
A.) KFW-Investitionszuschuss (Programm 430)
Das KfW-Programm 430 ist ein einmaliger Investitionszuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau und fördert Einzelmaßnahmen – Renovierung/Erneuerung einzelner Bauelemente, wie beispielsweise Fenster, Haus-, oder Balkontüren. Sind die Anforderungen erfüllt, erhalten Sie als Eigenheimbesitzer ab einem Brutto-Rechnungsbetrag von 1.500,00 EUR und bis zu einem Rechnungsbetrag von 50.000,00 EUR einen Zuschuss von jeweils 20% des Rechnungsbetrages. Konkret heißt das: Sie erhalten je nach Höhe der Rechnung mindestens 300,00 EUR und maximal 10.000,00 EUR. Für die Antragsstellung wird ein Energieberater benötigt, den Antrag stellen Sie im Anschluss direkt an die KfW.
B.) KfW-Kredit (Programm 151)
Beim KfW-Programm 151 handelt es sich um ein Förderprogramm, welches aus zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen besteht und zur Finanzierung von energetischen Wohngebäudesanierung dient. Für die Antragsstellung wird ein Energieberater benötigt, den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank.
C.) Abzug von der Einkommensteuer
Bei dieser Variante können Sie Ihre verauslagten Kosten für eine Fenster- und Türenrenovierung über drei Jahre bei Ihrer Einkommenssteuererklärung anteilig abziehen. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag. Die Details und Rahmenbedingungen bitte in diesem Fall mit Ihrem Steuerberater klären.