Sturmschäden -

Ersatz durch die Gebäudeversicherung.

Der Klimawandel war diesen Winter deutlicher als je zuvor spürbar. Nämlich durch Sturmböen und Orkantiefs. In manchen Regionen Deutschlands wurden dieses Jahr Windstärken von erschreckendem Ausmaß gemessen. Manchen Hausbesitzern steckt der Schrecken noch in den Knochen. Denn gerade umgefallene Bäume oder abgebrochene Äste haben in vielen Teilen Deutschlands für Schäden an Dächern und Fenstern gesorgt. Wer aber für die Schäden verantwortlich ist und diese auch zahlen muss ist den meisten Leuten nicht klar.

Die häufigsten Sturmschäden verursachen umfallende Bäume oder herabfallende Äste. der Baum weist von außen erkennbare Krankheitssymptome auf. Nur in diesem Fall ist eine genaue Untersuchung durch den Fachmann notwendig.

War nicht erkennbar, dass der Baum bzw. dessen Äste einem Sturm nicht mehr standhalten werden, dann erhält der geschädigte Ersatz durch die Gebäudeversicherung. Sollten Sie schon mehrmals von Sturmschäden betroffen worden sein, lohnt sich möglicherweise die Anschaffung von Sicherheitsverglasung. Man spricht bei diesen Gläsern von sogenannten Verbundsgläsern, die ohnehin Isoliergläsern sind und somit auch die hohen Wärmeschutzkriterien erfüllen.

Laut Sturmexperten verursachen die Stürme die schlimmsten Schäden von allen Naturkatastrophen. Seit 1950 sind 75 bis 95 Prozent der Schäden von Naturkatastrophen sturmbedingt. Den größten Teil trägt die Klimaerwärmung dazu bei.

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung haftet der Eigentümer eines umgestürzten Baumes nicht in jedem Fall für den entstandenen Schaden, da im deutschen Schadenersatzgesetz grundsätzlich das sog. Verschuldensprinzip gilt. Dies bedeutet, dass der Baumeigentümer nur dann für den Schaden haftet, wenn er diesen verschuldet hat. Dies setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass für ihn erkennbar war, dass der Baum einem Sturm nicht mehr standhalten wird. Allerdings muss der Grundstückseigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen und seinen Baumbestand von Zeit zu Zeit auf vorliegende Schäden überprüfen. Insofern ist grundsätzlich eine Sichtkontrolle ausreichend; es sein denn,

Allein durch den Austausch ater Fenster und Türen können in einem durchschnittlichem Gebäude bis zu 20% Heizkosten eingespart werden. Sehen Sie wieviel Sie einsparen können!

» perfecta Energiesparrechner